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Was ist Bankrecht und Bankpraxis?
Das Loseblattwerk "Bankrecht und Bankpraxis" hat seit Jahren seinen festen Platz in der Literatur des Bankwesens und dient vor allem den Mitarbeitern in Kreditinstituten als unentbehrlicher Ratgeber in allen Rechtsgeschäften.
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Bank-Verlag GmbH
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50933 Köln
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Inhaltliche Fragen:
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E-Mail: stefan.drees@bank-verlag.de
Technische Fragen:
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Tel: +49 (0) 221/5490-234
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Demnächst
Die nächste Ergänzungslieferung zu "Bankrecht und Bankpraxis" wird den Bereich "Zahlungsverkehr" behandeln.
Aktueller Stand des Werkes
Nr. 94 (03.12)
(letzte Ergänzungslieferung)
News
Bundesgerichtshof erklärt die Auslagenersatzklausel in Nr. 18 der AGB-Sparkassen sowie in Nr. 12 Abs. 6 der AGB-Banken für unwirksam
Nr. 060/2012 vom 08.05.2012
Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf zwei Verbandsklagen eines Verbraucherschutzvereins gegen eine Sparkasse sowie gegen eine Bank entschieden, dass die nachfolgende, den - inhaltlich gleichlautenden - Bestimmungen in Nr. 18 AGB-Sparkassen und in Nr. 12 Abs. 6 AGB-Banken entsprechende Klausel im Bankverkehr mit Privatkunden (Verbrauchern) nicht verwendet werden darf, weil sie diese unangemessen benachteiligt und deswegen nach § 307 BGB* unwirksam ist:
Bundesgerichtshof zu Pharming-Angriffen im Online-Banking
Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Bankkunde sich im Online-Banking bei einem Pharming-Angriff schadensersatzpflichtig macht.
Im zugrundeliegenden Fall nimmt der Kläger die beklagte Bank wegen einer von ihr im Online-Banking ausgeführten Überweisung von 5.000 € auf Rückzahlung dieses Betrages in Anspruch.
Der Kläger unterhält bei der Beklagten ein Girokonto und nimmt seit 2001 am Online-Banking teil. Für Überweisungsaufträge verwendet die Beklagte das sog. iTAN-Verfahren, bei dem der Nutzer nac...
Beratungsprotokoll: Wie Banken profitieren können
Für Banken ist das Handling des Beratungsprotokolls für private Anleger mit beträchtlichem bürokratischem Aufwand verbunden. Nicht übersehen werden sollten aber die Chancen, die sich hinsichtlich der Beratungsqualität bieten. Denn die im Protokoll formulierten und dokumentierten Empfehlungen bergen Nutzwert für Kundenbetreuung und Vertrieb. Eine konsequente Analyse gibt beispielsweise Aufschluss über den Zusammenhang zwischen Empfehlungen der Bank und dem tatsächlichen Verhalten des Anlegers. Es sollte künftig verstärkt darum gehen, die mit dem Beratungsprotokoll gewonnenen Informationen für ...
Unter verstärkter Beobachtung
Mit dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz intensiviert die BaFin die Kontrolle des Personals von Wertpapierdienstleistungsunternehmen. In den Fokus geraten mit der Neuregelung insbesondere die Sachkunde und die Zuverlässigkeit der Mitarbeiter in Compliance und Beratung. Auf die Unternehmen kommen weitreichende Anzeigepflichten zu.
Terminhinweis in Sachen IV ZR 194/09 für den 15. Februar 2012
Nr. 010/2012 vom 20.01.2012

