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Was ist Bankrecht und Bankpraxis?
Das Loseblattwerk "Bankrecht und Bankpraxis" hat seit Jahren seinen festen Platz in der Literatur des Bankwesens und dient vor allem den Mitarbeitern in Kreditinstituten als unentbehrlicher Ratgeber in allen Rechtsgeschäften.
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Demnächst
Die nächste Ergänzungslieferung zu "Bankrecht und Bankpraxis" wird den Bereich "Sicherungsabtretung" behandeln.
Aktueller Stand des Werkes
Nr. 93 (11.11)
(letzte Ergänzungslieferung)
News
Terminhinweis in Sachen IV ZR 194/09 für den 15. Februar 2012
Nr. 010/2012 vom 20.01.2012
Terminhinweise in Sachen IV ZR 269/10 für den 8.2.2012, in Sachen V ZR 279/10 für den 10.2.2012, in Sachen X ZR 111/11 und X ZR 112/11 für den 14.2.2012 und in Sachen XI ZR 411/10 und XI ZR 132/11 für den 14.2.2012
Nr. 006/2012 vom 17.01.2012
EuGH entscheidet: Verkauf von gekündigten Krediten umsatzsteuerfrei
Hamburg/Köln, 13. Dezember 2011. Auf den Verkauf von Portfolios aus gekündigten Kreditengagements (NPL) muss der Käufer keine Umsatzsteuer zahlen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil vom 27. Oktober 2011. NPL-Experten begrüßen diese Entscheidung, da nun Rechtssicherheit herrscht und die Transaktionen unbelastet von Umsatzsteuerberechnungen gestaltet werden können.
Kai Sudmann aus dem Vorstand der Hamburger immofori AG, Spezialist für den Verkauf und die Bearbeitung von NPL-Portfolios, begrüßt die Entscheidung des EuGH. „Die Frage, ob eine Transaktion umsatzste...
Die Vertriebsprovision der Kreditwirtschaft
Aktuelle Probleme und Perspektiven
MIFID und die jüngere BGH-Rechtsprechung lassen erkennen, dass die Pflicht zur Offenlegung von Managementgebühren eher noch ausgeweitet wird.
Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit von Vereinbarungen über den aktienrechtlichen Differenzhaftungsanspruch bei einer Sachkapitalerhöhung
Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob eine Aktiengesellschaft mit ihrem Aktionär über den Anspruch auf Zahlung des Unterschiedsbetrags zwischen der bei einer Sachkapitalerhöhung übernommenen Einlageverpflichtung und dem tatsächlichen Wert der zur Erfüllung erbrachten Sachleistung (sog. Differenzhaftungsanspruch) einen Vergleich schließen kann und ob in dem Vergleich vereinbarte anderweitige Zahlungspflichten des Aktionärs später mit Ansprüchen gegen die Gesellschaft verrechnet werden können.

