
Unbegrenzte Verluste beim Future-Handel: BaFin will Kleinanleger besser schützen
Kleinanleger mit Sitz in Deutschland sind ab dem 1. Januar 2023 davor geschützt, beim Handel mit Futures unbegrenzte Verluste zu erleiden. Dafür beschränke die BaFin die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf dieser Produkte an Kleinanleger, teilte die Finanzaufsicht am Freitag in Bonn mit. Anders als die von der Bafin im Februar 2022 konsultierte Entwurfsfassung sehe die veröffentlichte Allgemeinverfügung Ausnahmen vor: Der Handel mit Futures zu Absicherungszwecken bleibt demnach für Kleinanleger unter bestimmten Voraussetzungen möglich, hieß es.
Kleinanleger dürften künftig weiter Futures handeln, wenn sie damit realwirtschaftliche Preisrisiken absicherten. Sie müssten den Absicherungszweck dann vorab gegenüber ihrem Wertpapierdienstleistungsunternehmen bestätigen. Absicherungsmöglichkeiten seien besonders bedeutsam für Agrarbetriebe, aber auch für andere Firmen der Realwirtschaft. Außerdem bleibe der Future-Handel für Kleinanleger dann möglich, wenn ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Nachschusspflicht vertraglich ausschließe und Anleger somit nicht mehr als den investierten Betrag verlieren könnten. Zudem gelte eine Übergangsregelung: Nicht von der BaFin-Maßnahme erfasst sind demzufolge Future-Kontrakte, mit denen Positionen abgewickelt bzw. geschlossen würden, die vor Inkrafttreten der Allgemeinverfügung eröffnet worden seien.
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Quelle: www.die-bank.de

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